Es besteht keine Pflicht die Vereinssatzung zu veröffentlichen, da die
Vereinssatzung nach § 79 Absatz 1 BGB für jedermann bei dem Gericht,
dass das Vereinsregister führt, einsehbar ist.
Unsere Mitglieder erhalten darüber hinaus auf verlangen eine Kopie der aktuellen Satzung vom Vorstand.